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414.132 CH-SO

§ 4 Verordnung über die Fachmittelschule des Kantons Solothurn (Fachmittelschulverordnung) - Qualitätssicherung

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§ 4 Fachmittelschulverordnung · Qualitätssicherung

1. Die Fachmittelschule überprüft und fördert systematisch und regelmässig die Qualität ihres Ausbildungsangebots, insbesondere die optimale Vorbereitung auf die abnehmenden Ausbildungsinstitutionen.

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