Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.131 CH-SO

§ 3 Gesetz über die Fachmittelschule - Unterstellung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Gesetz über die Fachmittelschule · Unterstellung

1. Die oberste leitende und entscheidende Behörde ist der Regierungsrat.

← § 2 Gesetz über die Fachmittelschule Grundsatz § 4 Gesetz über die Fachmittelschule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →