Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.131 CH-SO

Grundsatz

11 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

1. Der Kanton errichtet und unterhält eine Fachmittelschule.

1. Die Fachmittelschule bereitet die Schüler und Schülerinnen auf Berufsausbildungen der Tertiärstufe vor, die eine erweiterte schulische Vorbildung und eine fortgeschrittene persönliche Entwicklung verlangen.

2. Sie vertieft die Allgemeinbildung, vermittelt grundlegende berufsfeldspezifische Kenntnisse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.

1. Die oberste leitende und entscheidende Behörde ist der Regierungsrat.

1. Der Regierungsrat wählt eine Fachmittelschulkommission.

1. Klassenzüge der Fachmittelschule können an den kantonalen Schulen in Olten und Solothurn geführt werden.

2. Über die Zuweisung der Klassen zu den Schulorten entscheidet das zuständige Departement.

1. Die Fachmittelschule umfasst drei Jahreskurse.

2. Zur Anpassung an veränderte Verhältnisse kann der Kantonsrat die Zahl der Jahreskurse erhöhen oder vermindern.

1. Die Fachmittelschule schliesst in der Regel an die obligatorische Schulzeit an.

1. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

2. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält einen Fachmittelschulausweis.

3. Wer die ergänzenden Leistungen erbracht hat, erhält ein Fachmaturitätszeugnis.

1. Der Regierungsrat erlässt die nötigen Vollzugsbestimmungen.

1. Auf die Fachmittelschule wird im Übrigen die für die kantonalen Schulen geltende Gesetzgebung angewendet.

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf einen vom Regierungsrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →