414.118
CH-SO
§ 6 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Fächer
Vorbereitungskurs
§ 6 Passerelleverordnung · Fächer
1. Die Lektionen verteilen sich auf die Fächer Deutsch, Englisch oder Französisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) und Geisteswissenschaften (Geografie, Geschichte).
2. Als Fremdsprache wird Englisch angeboten. Die Schulleitung entscheidet, ob bei genügend Anmeldungen auch Französisch als zweite Landessprache angeboten wird.