Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.118 CH-SO

§ 2 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Schul- und Prüfungsort

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Passerelleverordnung · Schul- und Prüfungsort

1. Der Vorbereitungskurs und die Ergänzungsprüfung werden an der Kantonsschule Solothurn durchgeführt.

← § 1 Passerelleverordnung Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Gegenstand § 3 Passerelleverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →