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§ 17 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Kursgeld

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§ 17 Passerelleverordnung · Kursgeld

1. Die Kursteilnehmenden haben pro Semester ein Kursgeld von 1'000 Franken zu bezahlen.

2. Bei einem Austritt oder Ausschluss während des Semesters wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.

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