414.118
CH-SO
§ 16 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Anmeldegebühr
Kosten
§ 16 Passerelleverordnung · Anmeldegebühr
1. Die Kursteilnehmenden haben bei der Anmeldung eine Gebühr von 200 Franken zu entrichten. Dieser Betrag wird an das Kursgeld des ersten Semesters angerechnet.
2. Die Anmeldegebühr wird zurückerstattet, wenn eine Abmeldung vor dem Zahlungstermin erfolgt oder wenn die Berufsmaturitäts- oder die Fachmaturitätsprüfung nicht bestanden wird.