414.118
CH-SO
§ 1 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerelleverordnung) - Gegenstand
Allgemeines
§ 1 Passerelleverordnung · Gegenstand
1. Diese Verordnung beinhaltet Ausführungsbestimmungen zum Vorbereitungskurs und zur Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen.