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§ 4 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt - Aufnahmeprüfung und Globalurteil

Aufnahme in das Gymnasium
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§ 4 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt · Aufnahmeprüfung und Globalurteil

1. Das Verfahren mit Aufnahmeprüfung und Globalurteil haben zu bestehen

a) Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule E, welche die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen;

b) Schüler und Schülerinnen, für welche keine prüfungsfreie Aufnahme vorgesehen ist.

2. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach den Lernzielen der dritten Klasse der solothurnischen Sekundarschule E.

3. Das Aufnahmeverfahren hat bestanden, wer in der Prüfung und im Globalurteil zusammen mindestens 18 Punkte erreicht oder, sofern ein Globalurteil nicht beigebracht werden kann, wer in der Prüfung allein mindestens 18 Punkte erreicht.

4. Die Aufnahme erfolgt definitiv.

5. Die Aufnahmeprüfung wird im Frühling durchgeführt. Sie findet an einer Solothurner Mittelschule statt.

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