414.116.4
CH-SO
§ 3 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt - Prüfungsfreie Aufnahme
Aufnahme in das Gymnasium
§ 3 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt · Prüfungsfreie Aufnahme
1. Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse der solothurnischen Sekundarschule P oder E Plus werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie am Ende der dritten Klasse die Promotionsbedingungen erfüllen. Wenn sie diese nicht erfüllen, können sie nicht ins Gymnasium eintreten.
2. Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse der solothurnischen Sekundarschule E werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie im ersten Zeugnis des dritten Sekundarschuljahres die Promotionsbedingungen erfüllen und in den fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) einen Notendurchschnitt von mindestens 5.20 aufweisen.
3. Die Aufnahme erfolgt definitiv.
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Gegenstand und Geltungsbereich
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