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§ 2 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt - Voraussetzungen für die Aufnahme

Aufnahme in das Gymnasium
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§ 2 Reglement über die Übertrittsbedingungen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus den Bezirken Dorneck und Thierstein in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Basel-Stadt · Voraussetzungen für die Aufnahme

1. Die Aufnahme in die erste Klasse des Gymnasiums setzt im Regelfall den Besuch folgender Klassen voraus: Dritte Klasse der solothurnischen Sekundarschule P, E Plus oder E.

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