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§ 2 Verordnung über die Aufnahme ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein - Aufnahme

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§ 2 Verordnung über die Aufnahme ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein · Aufnahme

1. Die Aufnahme von der sechsten Klasse der Primarschule in den Leistungszug P der Sekundarstufe I erfolgt aufgrund des solothurnischen Übertrittsverfahrens von der Primarschule in die Sekundarstufe I.

2. Die Aufnahme von der Sekundarschule E in den Leistungszug P der Sekundarstufe I erfolgt im Grundsatz gemäss den Bestimmungen des Laufbahnreglements für die Volksschule des Kantons Solothurn.

3. Die Aufnahme von der Sekundarschule E in die gymnasiale Abteilung richtet sich nach den Bestimmungen des Promotionsreglements Maturitätsschulen des Kantons Solothurn.

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