414.116.22
CH-SO
§ 2 Verordnung über die Aufnahme ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein - Aufnahme
§ 2 Verordnung über die Aufnahme ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein · Aufnahme
1. Die Aufnahme von der sechsten Klasse der Primarschule in den Leistungszug P der Sekundarstufe I erfolgt aufgrund des solothurnischen Übertrittsverfahrens von der Primarschule in die Sekundarstufe I.
2. Die Aufnahme von der Sekundarschule E in den Leistungszug P der Sekundarstufe I erfolgt im Grundsatz gemäss den Bestimmungen des Laufbahnreglements für die Volksschule des Kantons Solothurn.
3. Die Aufnahme von der Sekundarschule E in die gymnasiale Abteilung richtet sich nach den Bestimmungen des Promotionsreglements Maturitätsschulen des Kantons Solothurn.