414.116.2
CH-SO
§ 7 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
§ 7 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.