414.116.2
CH-SO
§ 2 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
§ 2 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
1. Der Beitrag an den Bau und den Betrieb des Gymnasiums wird unter der Bedingung gewährt, dass das Mitwirkungsrecht des Kantons Solothurn bei der Durchführung des Bauvorhabens und beim Betrieb der Schule und dass die Rechte der Schüler aus dem Kanton Solothurn zum Besuch der Schule vertraglich geregelt werden.