414.116.2
CH-SO
§ 1 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
§ 1 Errichtung und Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen
1. Der Kanton Solothurn beteiligt sich als Mitträger am Bau und am Betrieb des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Laufen. Er übernimmt in dieser Eigenschaft die Hälfte der Baukosten, höchstens aber 8,5 Millionen Franken (Preisstand 1. April 1974) und leistet zudem einen nach der Zahl der Schüler aus dem Kanton Solothurn bemessenen Beitrag an die Betriebskosten.