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§ 5 Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen (Gymnasiumsverordnung; GymV) - Schwerpunktfächer

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§ 5 Gymnasiumsverordnung; GymV · Schwerpunktfächer

1. Aus dem folgenden Angebot ist ein Schwerpunktfach auszuwählen, das während der ganzen Ausbildungszeit zu belegen ist

a) Latein;

b) Griechisch;

c) Italienisch;

d) Spanisch;

e) Physik und Anwendungen der Mathematik;

f) Biologie und Chemie;

g) Wirtschaft und Recht;

h) Bildnerisches Gestalten;

i)* Musik;

j)* Englisch.

2. Das Departement kann aus organisatorischen Gründen das Angebot an Schwerpunktfächern einschränken, insbesondere wenn ein Fach nur von wenigen Schülerinnen oder Schülern gewählt wird.

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