414.114
GymVRegGinn
CH-SO
§ 5 Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen (Gymnasiumsverordnung; GymV) - Schwerpunktfächer
Fächerangebot
§ 5 Gymnasiumsverordnung; GymV · Schwerpunktfächer
1. Aus dem folgenden Angebot ist ein Schwerpunktfach auszuwählen, das während der ganzen Ausbildungszeit zu belegen ist
a) Latein;
b) Griechisch;
c) Italienisch;
d) Spanisch;
e) Physik und Anwendungen der Mathematik;
f) Biologie und Chemie;
g) Wirtschaft und Recht;
h) Bildnerisches Gestalten;
i)* Musik;
j)* Englisch.
2. Das Departement kann aus organisatorischen Gründen das Angebot an Schwerpunktfächern einschränken, insbesondere wenn ein Fach nur von wenigen Schülerinnen oder Schülern gewählt wird.