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§ 3 Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen (Gymnasiumsverordnung; GymV) - Maturitätsfächer

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§ 3 Gymnasiumsverordnung; GymV · Maturitätsfächer

1. Die Schüler und Schülerinnen besuchen als Maturitätsfächer die Grundlagenfächer sowie nach ihrer Wahl ein Schwerpunktfach und ein Ergänzungsfach und verfassen eine Maturaarbeit.

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