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§ 7quater Mittelschulverordnung - Klassenkonferenz

Führung und Organisation der Mittelschulen
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§ 7quater Mittelschulverordnung · Klassenkonferenz

1. Die an einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen bilden die Klassenkonferenz.

2. Die Klassenkonferenz wird vom zuständigen Konrektor oder von der zuständigen Konrektorin geleitet.

3. Sie beschliesst über Promotionen und stellt entsprechende Anträge.

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