414.113
CH-SO
§ 7bis Mittelschulverordnung - Gesamtkonferenz
Führung und Organisation der Mittelschulen
§ 7bis Mittelschulverordnung · Gesamtkonferenz
1. Alle an der Schule unterrichtenden Lehrpersonen sowie eine Vertretung der Schüler und Schülerinnen bilden die Gesamtkonferenz.
2. Die Gesamtkonferenz wird vom Rektor oder von der Rektorin geleitet.
3. Sie kann zu gesamtschulischen Fragen der Pädagogik sowie der Schulentwicklung und Schulführung Stellung nehmen.