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414.113 CH-SO

§ 20 Mittelschulverordnung - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 20 Mittelschulverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. August 2002 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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