414.113
CH-SO
§ 15 Mittelschulverordnung - Dienste
Führung und Organisation der Mittelschulen
§ 15 Mittelschulverordnung · Dienste
1. Die Dienste bestehen aus dem gesamten administrativen und technischen Personal einer Schule.
2. Zu den Aufgaben gehören namentlich die Ressourcenbewirtschaftung sowie der administrative und technische Support für die ganze Schule.