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§ 12 Mittelschulverordnung - Aufgaben und Befugnisse der weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen

Führung und Organisation der Mittelschulen
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§ 12 Mittelschulverordnung · Aufgaben und Befugnisse der weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen

1. Die weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen haben insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse

a)* Sie genehmigen auf Vorschlag der Fachlehrpersonen die Themen für die mündlichen und mündlich-praktischen Maturitätsprüfungen;

b)* sie beurteilen mit den prüfenden Fachlehrpersonen zu Handen der Maturitätskommission die Leistungen an den mündlichen Maturitätsprüfungen;

c)* sie besuchen den Unterricht und beraten und unterstützen die Lehrpersonen.

d)* ...

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