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CH-SO
§ 12 Mittelschulverordnung - Aufgaben und Befugnisse der weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen
Führung und Organisation der Mittelschulen
§ 12 Mittelschulverordnung · Aufgaben und Befugnisse der weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen
1. Die weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen haben insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse
a)* Sie genehmigen auf Vorschlag der Fachlehrpersonen die Themen für die mündlichen und mündlich-praktischen Maturitätsprüfungen;
b)* sie beurteilen mit den prüfenden Fachlehrpersonen zu Handen der Maturitätskommission die Leistungen an den mündlichen Maturitätsprüfungen;
c)* sie besuchen den Unterricht und beraten und unterstützen die Lehrpersonen.
d)* ...