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§ 10 Mittelschulverordnung - Aufgaben und Befugnisse der Maturitätskommission

Führung und Organisation der Mittelschulen
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§ 10 Mittelschulverordnung · Aufgaben und Befugnisse der Maturitätskommission

1. Die Maturitätskommission hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse

a)* Sie übt zusammen mit weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen die Aufsicht über die Maturitätsprüfungen aus;

b)* sie setzt die Ergebnisse der Maturitätsprüfungen fest und entscheidet über die Erteilung der Maturität; sie kann dafür Ausschüsse bilden;

c)* sie beurteilt die Lehrgänge mit Blick auf die in den Lehrplänen festgelegten Anforderungen und wertet die ihr von den Fachexperten und Fachexpertinnen zukommenden Rückmeldungen über die Prüfungsqualität aus;

d)* sie stellt vergleichbare Qualitätsanforderungen an beiden Mittelschulen sicher;

e)* sie teilt die Ressorts zu.

2. Das Departement kann der Maturitätskommission grundsätzliche Fragen aus dem Mittelschulbereich zur Stellungnahme unterbreiten.

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