§ 10 Mittelschulverordnung - Aufgaben und Befugnisse der Maturitätskommission
§ 10 Mittelschulverordnung · Aufgaben und Befugnisse der Maturitätskommission
1. Die Maturitätskommission hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse
a)* Sie übt zusammen mit weiteren Fachexperten und Fachexpertinnen die Aufsicht über die Maturitätsprüfungen aus;
b)* sie setzt die Ergebnisse der Maturitätsprüfungen fest und entscheidet über die Erteilung der Maturität; sie kann dafür Ausschüsse bilden;
c)* sie beurteilt die Lehrgänge mit Blick auf die in den Lehrplänen festgelegten Anforderungen und wertet die ihr von den Fachexperten und Fachexpertinnen zukommenden Rückmeldungen über die Prüfungsqualität aus;
d)* sie stellt vergleichbare Qualitätsanforderungen an beiden Mittelschulen sicher;
e)* sie teilt die Ressorts zu.
2. Das Departement kann der Maturitätskommission grundsätzliche Fragen aus dem Mittelschulbereich zur Stellungnahme unterbreiten.