414.113
CH-SO
§ 1 Mittelschulverordnung - Organe
Führung und Organisation der Mittelschulen
§ 1 Mittelschulverordnung · Organe
1. Die Mittelschulen in Solothurn und Olten (Kantonsschule Solothurn beziehungsweise Kantonsschule Olten) bilden je eine selbständige Schule mit eigener Leitungsstruktur.
2. Mit der Leitung werden beauftragt
a)* die Rektorate;
b)* die Schulleitungen;
c)* die Abteilungsleitungen;
d) die Lehrer- und Lehrerinnenkonferenzen;
e)* die Maturitätskommission.
f)* ...
3. Zur übergeordneten Führung und Koordination der Mittelschulen wird eine Mittelschulkonferenz eingesetzt.