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§ 1 Mittelschulverordnung - Organe

Führung und Organisation der Mittelschulen
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§ 1 Mittelschulverordnung · Organe

1. Die Mittelschulen in Solothurn und Olten (Kantonsschule Solothurn beziehungsweise Kantonsschule Olten) bilden je eine selbständige Schule mit eigener Leitungsstruktur.

2. Mit der Leitung werden beauftragt

a)* die Rektorate;

b)* die Schulleitungen;

c)* die Abteilungsleitungen;

d) die Lehrer- und Lehrerinnenkonferenzen;

e)* die Maturitätskommission.

f)* ...

3. Zur übergeordneten Führung und Koordination der Mittelschulen wird eine Mittelschulkonferenz eingesetzt.

Organe § 2 Mittelschulverordnung →

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