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414.11 CH-SO

§ 4 Mittelschulgesetz - Rechtsform und Schulorte

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Mittelschulgesetz · Rechtsform und Schulorte

1. Die kantonalen Mittelschulen sind öffentlich-rechtliche Anstalten ohne Rechtspersönlichkeit.

2. Sie werden in Solothurn und Olten geführt (Kantonsschule Solothurn und Kantonsschule Olten).

3. Das Departement kann Bestimmungen über die Zuweisung der Schüler und Schülerinnen an die Schulorte erlassen.

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