Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.11 CH-SO

§ 3 Mittelschulgesetz - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Mittelschulgesetz · Zweck

1. Die kantonalen Mittelschulen sind allgemeinbildende Schulen auf der Sekundarstufe I und II.

2. Die gymnasialen Maturitätslehrgänge bereiten auf den Zugang zu Bildungsgängen der Tertiärstufe, insbesondere zu den universitären Hochschulen, vor.

3. ...

4. Zweck und Ausgestaltung weiterer Bildungsgänge gemäss § 2 Absatz 3 richten sich nach der einschlägigen Gesetzgebung.

← § 2 Mittelschulgesetz Kantonale Mittelschulen § 4 Mittelschulgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →