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§ 19 Mittelschulgesetz - Organisation

Organisation
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§ 19 Mittelschulgesetz · Organisation

1. Die kantonalen Mittelschulen in Solothurn und Olten bilden je eine selbstständige Schule.

2. Für die Koordination wird eine Mittelschulkonferenz eingesetzt.

3. Der Regierungsrat bestimmt die Organisation der Mittelschulen.

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