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414.11 CH-SO

§ 10 Mittelschulgesetz - Promotion und Prüfungen

Schüler und Schülerinnen
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§ 10 Mittelschulgesetz · Promotion und Prüfungen

1. Das Departement regelt Voraussetzungen, Kriterien, Verfahren und Entscheide für die Promotion, die Wiederholungsmöglichkeiten sowie die Maturitätsprüfung.

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