414.11
CH-SO
§ 1 Mittelschulgesetz - Kantonale Mittelschulen
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Mittelschulgesetz · Kantonale Mittelschulen
1. Der Kanton sorgt für die Ausbildung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern und führt die notwendigen Schulen.