413.614
CH-SO
§ 8 Verordnung über die Gemeindebeiträge an die Kosten der gymnasialen Ausbildung während der obligatorischen Schulzeit - Änderung von Erlassen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 8 Verordnung über die Gemeindebeiträge an die Kosten der gymnasialen Ausbildung während der obligatorischen Schulzeit · Änderung von Erlassen
1. Die Änderung wurde im entsprechenden Erlass nachgeführt.