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CH-SO
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft - Vertragsdauer und Kündigung
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft · Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.
2. Der Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
3. Während der fünfjährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.
4. Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden.