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§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft - Übertritt und Rechtspflege

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§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft · Übertritt und Rechtspflege

1. Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

2. Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

3. Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.

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