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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft - Kantonsbeitrag

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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft · Kantonsbeitrag

1. In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009 leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.

2. Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.

3. Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Artikel 11 RSA 2009.

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