413.412
CH-SO
§ 8 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Allgemeines
§ 8 Laufbahnreglement · Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
1. Die schriftliche Beurteilung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigen diese, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen haben.