Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.412 CH-SO

§ 8 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Laufbahnreglement · Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

1. Die schriftliche Beurteilung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigen diese, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen haben.

← § 7 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zweck und Geltungsbereich § 9 Laufbahnreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →