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CH-SO
§ 6 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Schriftliche Beurteilung im 2. und 3. Zyklus
Allgemeines
§ 6 Laufbahnreglement · Schriftliche Beurteilung im 2. und 3. Zyklus
1. Im 2. und 3. Zyklus wird ein Zeugnis ausgestellt, welches über die Fachleistungen, die überfachlichen Kompetenzen und die Absenzen Auskunft gibt.
2. Die Beurteilung der Fachleistungen gemäss Anhang bezieht sich auf den Grad der Zielerreichung. Die Fachleistungen werden mit den Noten 6 bis 1 beurteilt (6 = sehr gut; 5 = gut, 4 = genügend; 3 = ungenügend, 2 = schwach; 1 = sehr schwach). Als Zwischenstufen gelten die Noten 5-6, 4-5, 3-4, 2-3, 1-2.
3. Die überfachlichen Kompetenzen gemäss Anhang werden lernzielorientiert beurteilt. Die überfachlichen Kompetenzen werden mit "trifft in hohem Masse zu", "trifft zu", "trifft teilweise zu" und "trifft nicht zu" beurteilt. Die Beurteilung "trifft zu" entspricht der Grundnorm.