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CH-SO
§ 57 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Übergangsbestimmung für Schüler und Schülerinnen der zweiten Klasse der Primarschule
Übergangsbestimmungen
§ 57 Laufbahnreglement · Übergangsbestimmung für Schüler und Schülerinnen der zweiten Klasse der Primarschule
1. Schüler und Schülerinnen, welche im Schuljahr 2022/2023 am Ende der ersten Klasse der Primarschule mit Noten beurteilt worden sind, werden im Schuljahr 2023/2024 am Ende der zweiten Klasse der Primarschule nach § 15 Absatz 1 des Laufbahnreglements für die Volksschule vom 18. März 2016 beurteilt.