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§ 55 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Schüler und Schülerinnen in Sonderschulen (§ 34 Abs. 1 Bst. a VSG)

Sonderschulische Angebote
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§ 55 Laufbahnreglement · Schüler und Schülerinnen in Sonderschulen (§ 34 Abs. 1 Bst. a VSG)

1. Schüler und Schülerinnen, die eine Sonderschule besuchen, erhalten in allen Zyklen eine Bestätigung über den Schulbesuch.

2. Die Fachleistungen werden im Lernbericht dokumentiert.

3. Bei besonderen Verhältnissen werden die Fachleistungen nach den Lernzielen des Lehrplans gemäss §§ 5 Absatz 3 und 6 Absatz 2 beurteilt.

4. In Fächern, in denen individuelle Lernziele festgelegt worden sind, wird im 1. Zyklus am Ende der zweiten Klasse der Primarschule und im 2. und 3. Zyklus in der schriftlichen Beurteilung der Eintrag «nach individuellen Lernzielen» angebracht.

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