413.412
CH-SO
§ 48 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Empfehlung
Sekundarstufe I
§ 48 Laufbahnreglement · Empfehlung
1. Schüler und Schülerinnen werden von der Klassenlehrperson bzw. der Klassenkonferenz für den Wechsel in das nächsthöhere Anforderungsniveau empfohlen, wenn sie die entsprechenden Empfehlungsbedingungen erfüllen.
2. Die Klassenlehrperson bespricht im Rahmen eines Standortgesprächs im Zeitraum April und Mai mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern die Leistungen und teilt die Empfehlung der Schulleitung mit. Diese entscheidet über den Wechsel.