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§ 46 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Freiwillige Wiederholung

Sekundarstufe I
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§ 46 Laufbahnreglement · Freiwillige Wiederholung

1. Die freiwillige Wiederholung der ersten oder zweiten Klasse der Anforderungsniveaus B, E und P ist in speziellen Fällen, insbesondere bei Wohnortwechsel, Krankheit, schwierigen familiären Verhältnissen oder Fremdsprachigkeit, möglich. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reichen bei der Schulleitung einen Antrag ein.

2. Die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse der Anforderungsniveaus B und E ist in speziellen Fällen, insbesondere bei starker Entwicklungsverzögerung, möglich. Die freiwillige Wiederholung kann jedoch nicht mit einem Wechsel in das nächsthöhere Anforderungsniveau verbunden werden.

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