413.412
CH-SO
§ 44 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Standortgespräche in der Sekundarstufe I
Sekundarstufe I
§ 44 Laufbahnreglement · Standortgespräche in der Sekundarstufe I
1. Die Klassenlehrperson lädt die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schüler und Schülerinnen zu einem Gespräch ein, wenn die Erfüllung der Promotionsbedingungen am Ende des Semesters gefährdet ist oder wenn die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen zu Beanstandungen Anlass gibt.
2. Die Klassenlehrperson führt gegen Ende der zweiten Klasse der Sekundarstufe I mit allen Schülerinnen und Schülern der Anforderungsniveaus B und E und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch. Dieses dient der Vereinbarung verbindlicher Ziele für die Dauer der dritten Klasse der Sekundarstufe I.
3. Die Klassenlehrperson führt bei Bedarf weitere Standortgespräche durch.