413.412
CH-SO
§ 37 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Umteilungsempfehlung
Sekundarstufe I
§ 37 Laufbahnreglement · Umteilungsempfehlung
1. Die Klassenlehrperson kann Schüler und Schülerinnen, die offensichtlich falsch zugeteilt sind, im Einverständnis mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bis Ende November zur Umteilung in ein anderes Anforderungsniveau empfehlen. Der Entscheid über die Umteilung liegt bei der zuständigen Schulleitung.