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§ 36 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Aufnahme in die Sekundarstufe I

Sekundarstufe I
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§ 36 Laufbahnreglement · Aufnahme in die Sekundarstufe I

1. Die Aufnahme in die Sekundarstufe I erfolgt für alle Anforderungsniveaus definitiv.

2. Schüler und Schülerinnen, die erst im Verlauf der ersten Klasse der Sekundarstufe I in den Kanton Solothurn ziehen, werden von der Schulleitung dem entsprechenden Anforderungsniveau zugeteilt.

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