413.412
CH-SO
§ 36 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Aufnahme in die Sekundarstufe I
Sekundarstufe I
§ 36 Laufbahnreglement · Aufnahme in die Sekundarstufe I
1. Die Aufnahme in die Sekundarstufe I erfolgt für alle Anforderungsniveaus definitiv.
2. Schüler und Schülerinnen, die erst im Verlauf der ersten Klasse der Sekundarstufe I in den Kanton Solothurn ziehen, werden von der Schulleitung dem entsprechenden Anforderungsniveau zugeteilt.