413.412
CH-SO
§ 35 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Koordination und Kapazitätsausgleich
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 35 Laufbahnreglement · Koordination und Kapazitätsausgleich
1. Die Koordination für die Sekundarschule P erfolgt durch die Konferenz der Schulleitungen der Sekundarschule P.
2. Diese Konferenz kann zur Optimierung von Klassenbeständen im Einverständnis mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den zuständigen Schulleitungen Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule P anderen Standorten zuweisen.