413.412
CH-SO
§ 34 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Erfahrungsaustausch
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 34 Laufbahnreglement · Erfahrungsaustausch
1. Die Schulleitung der Sekundarschule führt im zweiten Semester des Schuljahres einen Erfahrungsaustausch durch. Dieser dient der gemeinsamen Erörterung von Themen im Zusammenhang mit dem Übertrittsverfahren.
2. Am Erfahrungsaustausch nehmen die Schulleitungskonferenz, die Klassenlehrpersonen der Sekundarschule und die Klassenlehrpersonen der sechsten Klasse der Primarschule teil.