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§ 32 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Zuzug und Übertritt aus Privatschulen

Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
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§ 32 Laufbahnreglement · Zuzug und Übertritt aus Privatschulen

1. Für Schüler und Schülerinnen, die erst im Verlauf der sechsten Klasse der Primarschule in den Kanton Solothurn zuziehen, wird das Übertrittsverfahren sinngemäss angewendet. Die Schulleitungskonferenz fällt den Übertrittsentscheid.

2. Für Schüler und Schülerinnen, die aus einer Privatschule in die erste Klasse einer öffentlichen Sekundarschule übertreten wollen, wird das Übertrittsverfahren sinngemäss angewendet. Die Schulleitung der Sekundarschule fällt den Übertrittsentscheid.

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