413.412
CH-SO
§ 30 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Kontrollprüfung
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 30 Laufbahnreglement · Kontrollprüfung
1. In der Kontrollprüfung wird die Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft.
2. Für die Zuteilung zu einem der Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I gelten die in § 19 Absatz 1 für das Übertrittsverfahren definierten Notenwerte.
3. Die Schulleitung der Primarschule leitet das Ergebnis der Kontrollprüfung an die Schulleitungskonferenz weiter.
4. Fällt das Ergebnis der Kontrollprüfung tiefer aus als die Zuteilungsempfehlung der Klassenlehrperson, geht die Zuteilungsempfehlung vor.
5. Die Prüfungsmodalitäten richten sich nach den Vorgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde.