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CH-SO
§ 3 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Grundsätze und Funktionen der Beurteilung
Allgemeines
§ 3 Laufbahnreglement · Grundsätze und Funktionen der Beurteilung
1. Die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet die Fachleistungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und das Sozialverhalten (Sozialkompetenz).
2. Jeder Leistungsbeurteilung gehen nachvollziehbare Leistungsmessungen voraus. Mündliche, schriftliche und praktische Leistungen sind Bestandteil der Beurteilung.
3. Die Beurteilung hat folgende Funktionen
a) Die formative Beurteilung steuert den Unterricht und den individuellen Lernprozess;
b) Die summative Beurteilung ermittelt den Lernstand am Ende einer Lernsequenz abschliessend;
c) Die prognostische Beurteilung ermöglicht Voraussagen zur weiteren Laufbahn.