413.412
CH-SO
§ 25 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Regionale Vergleichstests
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 25 Laufbahnreglement · Regionale Vergleichstests
1. Die Schulen führen während der fünften Klasse der Primarschule mindestens einen regionalen Vergleichstest in den Fächern Deutsch und Mathematik durch.
2. Die Ergebnisse dienen der Lehrperson zur Überprüfung und Anpassung ihres Beurteilungsmassstabes.