413.412
CH-SO
§ 23 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 23 Laufbahnreglement · Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
1. Die Schulleitungskonferenz und die Klassenlehrpersonen der fünften Klasse der Primarschule stellen den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu Beginn des ersten Semesters der fünften Klasse anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung das Übertrittsverfahren sowie die Übertrittsbedingungen vor.