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§ 22 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Schulleitungskonferenz

Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
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§ 22 Laufbahnreglement · Schulleitungskonferenz

1. Für das Übertrittsverfahren wird eine Schulleitungskonferenz gebildet. Sie setzt sich zusammen aus

a) der Schulleitung der Sekundarschule des Sekundarschulkreises (Leitung der Konferenz);

b) der Schulleitung der jeweiligen Sekundarschule P und

c) den Schulleitungen der Primarschulen.

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