413.412
CH-SO
§ 22 Laufbahnreglement für die Volksschule (Laufbahnreglement) - Schulleitungskonferenz
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 22 Laufbahnreglement · Schulleitungskonferenz
1. Für das Übertrittsverfahren wird eine Schulleitungskonferenz gebildet. Sie setzt sich zusammen aus
a) der Schulleitung der Sekundarschule des Sekundarschulkreises (Leitung der Konferenz);
b) der Schulleitung der jeweiligen Sekundarschule P und
c) den Schulleitungen der Primarschulen.